Über uns


Wir haben uns im September 2022 zu einer gemeinsamen Kanzlei zusammengeschlossen, 
um unsere Kompetenzen zu bündeln.

Rechtsanwältin Sandra Lavinia Ebert

Fachanwältin für Strafrecht

Kriminologie, Kriminalistik und Polizeiwissenschaft (M.A.)


Studium an der Eberhardt-Karls Universität in Tübingen,

Auslandsemester an der Universidad de Pais Vasco, San Sebastian, Spanien. Abschluss Diplomjuristin 2006.

Praktische Erfahrung im Rahmen des Referendariat am Landgericht Tübingen, Landratsamt Reutlingen und bei der Staatsanwaltschaft Tübingen.


Erfolgreicher Abschluss des zweiten Staatsexamens im Jahr 2010 mit anschließender Gründung der Kanzlei Ebert.


Seit 2015 Fachanwältin für Strafrecht; berufsbegleitendes Studium (2017-2019) Kriminologie, Kriminalistik und Polizeiwissenschaften mit Masterabschluss (2019) der Juristischen Fakultät der Ruhr-Universität Bochum.

Kriminologie, Krimininalistik und Polizeiwissenschaft (M.A.)/ Master of Criminology, Criminalistics and Police Science (M.A.).


Seit 2015 Referentin zu den Themenbereichen Racial Profiling und Polizeigewalt.


Im Jahr 2021 Teilnahme an Combating Trafficking in Human Beings (CTHB) zur Bekämpfung von Menschenhandel OSCE (Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa) Vicenca,Italien.


Veröffentlichungen: Das Opfer in den Medien in Opferrechte, Handbuch des Anwalts für Opferrecht.


Rechtsanwältin Sarah Schwegler

Interessenschwerpunkte Migrations- und Strafrecht


Studium der Rechtswissenschaft in Konstanz (2013 – 2019) mit Schwerpunkt Europäisches und Internationales Recht und Auslandsstudium an der Bilgi University in Istanbul (2015-2016).


Von 2019 bis 2021 Rechtsreferendariat am Landgericht Stuttgart, mit Berufserfahrung bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart (Abteilung Sexualdelikte, Häusliche Gewalt), Kanzlei für Strafverteidigung und weiterer Kanzlei für Asylrecht. Abschließendes Prädikatsexamen mit dem Schwerpunkt strafrechtliche Rechtspflege und Jugendstrafrecht. Zulassung und Gründung der Kanzlei Schwegler im Jahr 2021.

2021 erfolgreicher Abschluss des theoretischen Teils des Fachanwaltslehrgangs Migrationsrecht.

 

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