Wir
vertreten Sie in jedem Stadium Ihres Strafverfahrens, unabhängig des vorliegenden Strafvorwurfes und dies bundesweit.
Bestenfalls
suchen Sie uns bereits auf wenn Sie erfahren, dass ein
Ermittlungsverfahren gegen Sie geführt wird, um schwerwiegende Folgen zu verhindern. Wir beraten Sie hinsichtlich einer bevorstehender Beschuldigtenvernehmung und begleiten Sie ggf. zu Ihrer Vernehmung.
Aber auch wenn Sie festgenommen wurden, die
Polizei Ihre Wohnung durchsuchen möchte oder Sie eine Anwältin für Ihre Berufung oder
Revisionseinlegung benötigen,
können Sie uns beauftragen.
Unter unseren Notfallnummern sind wir jederzeit für Sie erreichbar.