Meine Tätigkeit als Opferanwältin:
Seit vielen Jahren vertrete und begleite ich Opfer von Straftaten, auch bundesweit.
Sind sie Opfer einer Straftat, Gewalttat, Vergewaltigung, Menschenhandels oder eines (sexuellen) Missbrauchs geworden und suchen anwaltlichen Rat ? Als Opfer einer Straftat haben Sie die Möglichkeit
mit Hilfe eines Anwalts Ihre Opferrechte wahrzunehmen. Auch als Angehörige (bei Tötungsdelikten) haben Sie die Möglichkeit, besondere Rechte durch eine Anwältin wahrzunehmen und z.B. als Nebenkläger
am Verfahren teilzunehmen.
Opfer müssen zu ihrem Recht kommen und haben Schutz verdient.
Opferbezogene Strafrechtspflege bedeutet: Schutz der Opfer und einen materiellen Ausgleich.
Daher berate und vertrete Sie im Bereich Opfer- und Verletztenrechte
und informiere Sie über Ihre Möglichkeiten als Geschädigte im Strafverfahren.
Zudem berate ich Sie über die Möglichkeiten des Adhäsionsverfahren und der gewährung materieller Hilfen für Opfer (z.B. mit Hilfe der Landesstiftung Opferschutz oder des Opferentschädigunsgesetz OEG
sowie des Fonds sexueller Missbrauch)
Zudem habe ich Kontakt zu Beratungsstellen und der Psychosozialen Prozessbegleitung im Landkreis Reutlingen und auch bundesweit, an die ich Sie vermitteln kann.
Auch wenn Sie sich dem Strafverfahren als Nebenkläger/in anschließen wollen
berate und begleite ich sie von der ersten Zeugenvernehmung bis zur Hauptverhandlung.
Öffentlichkeit bei Anklageverlesung - Leonberger Kreiszeitung
Ausschluss der Öffentlichkeit - Stuttgarter Zeitung
Auch als Stalking-Opfer und bei Fragen des Gewaltschutzgesetzes und des Platzverweisverfahren können Sie sich gerne vertrauensvoll an mich wenden.
Haben Sie keine Angst vor den Anwaltskosten.
Es gibt zahlreiche Möglichkeiten einer Finanzierung des Anwaltshonorars im Opferschutz, wie z.B. Beratungshilfe, Prozesskostenhilfe oder Beiordnung eines Opferanwalts.